Bürgergeld
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Finanzielle Hilfen
Bürgergeld erhalten Sie, wenn Sie hilfebedürftig sind.
Grundlage für das Bürgergeld ist Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGBII).
Wenn Sie und die zu Ihrer Lebensgemeinschaft gehörenden Menschen (Bedarfsgemeinschaft) Ihren Lebensunterhalt und Ihre Wohnkosten nicht aus eigenen Mitteln sichern können, können Sie Bürgergeld beantragen.
Leistungen, die Sie zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes gemäß Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGBII) erhalten können, setzen sich aus der Regelleistung (Regelbedarf), gegebenenfalls besonderen sogenannten „Mehrbedarfszuschlägen“ und den Kosten der Unterkunft (Grundmiete, Betriebskosten und Heizkosten) zusammen. Hinzu können einmalige Leistungen kommen.
Mehr Informationen finden Sie hier: www.bmas.de | Bürgergeld
Gut zu wissen:
Bei der Berechnung des Anspruchs werden grundsätzlich alle Vermögenswerte und Einkommensarten der Haushaltsmitglieder berücksichtigt.
Dabei gibt es Ausnahmen, Freibeträge und unterschiedliche staatliche Unterstützungsleistungen für Alleinlebende, Alleinerziehende und Familien.
Das Bürgergeld unterstützt Sie auch mit verschiedenen Leistungen zur Eingliederung in das Erwerbsleben. Informationen über das Angebot dieser Eingliederungsleistungen sowie Beratung und Hilfestellung zu den Eingliederungsleistungen erhalten Sie durch Ihr Jobcenter vor Ort.
Anspruch auf Leistungen haben Sie, wenn Sie
- zwischen 15 und 65 Jahren alt sind
- mindestens drei Stunden täglich arbeiten können
- finanzielle Unterstützung benötigen
- in Deutschland wohnen und sich hier Ihr Lebensmittelpunkt befindet
- aktiv an Ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt mitarbeiten
Zusätzliche Hilfen beim Bezug von Bürgergeld (SGB II-Leistungen)
1. Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende
Wenn Bürgergeld bezogen wird, gibt es unter Umständen eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für alleinerziehende Mütter und Väter. Die Höhe des Betrags ist abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder, die mit Ihnen in einem Haushalt zusammenleben. Zum Vorgehen befragen Sie bitte Ihre Leistungsberechnerin/ Ihren Leistungsberechner.
2. Finanzielle Unterstützung für Schwangerschaft & Geburt
Nach derzeitiger Rechtslage gibt es für werdende Mütter nach der dreizehnten Schwangerschaftswoche finanzielle Unterstützung in Höhe von 17% des Ihnen zustehenden Regelbedarfs. Außerdem gibt es finanzielle Hilfen für die Erstausstattung bei der Geburt in Form von Sach- oder Geldleistungen. Die Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe der finanziellen Unterstützung können Sie bei Ihrer persönlichen Leistungsberechnerin/ Ihrem Leistungsberechner, in dem für Sie zuständigen Sozialzentrum / Jobcenter erfragen und beantragen.
3. Finanzielle Unterstützung bei einer (Teilzeit-) Ausbildungsaufnahme
Nach der derzeitigen Rechtslage können (Teilzeit-) Auszubildende ergänzend SGB II-Leistungen (Bürgergeld) beantragen, wenn die Ausbildungsvergütung nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes reicht. Die Anspruchsvoraussetzungen erfahren Sie ebenfalls bei der Leistungsberechnung in dem für Sie zuständigen Sozialzentrum/ Jobcenter.
Wo kann ich Bürgergeld beantragen?
Bürgergeld (SGB II Leistungen) können Sie in dem für Sie zuständigen Jobcenter beantragen: www.nordfriesland.de | Jobcenter Nordfriesland
Standort: Föhr-Amrum
Feldstraße 36
25938 Wyk auf Föhr
Tel.: 04681 74 67 83
Mail: info@sz-foehr-amrum.de
Standort: Mittleres Nordfriesland
Norderende 2
25821 Breklum
Tel.: 04671 91 92 112
Mail: info-sz@amnf.de
Standort: Sylt
Maybachstraße 2
25980 Sylt
Tel.: 04651 851 710
Mail: info@sz-sylt.de
Standort: Husum und Umland
Zingel 10
25813 Husum
Tel.: 04841 666 0
Mail: sozialzentrum@husum.de
Standort: Niebüll
Hauptstraße 44
25899 Niebüll
Tel.: 04661 601 501
Mail: info@sz-niebuell.de
Standort: Leck
Klixbüller Chaussee 10
25917 Leck
Tel.: 04661 601 601
Mail: info@sz-leck.de
Standort: Südliches Nordfriesland
Am Markt 1
25832 Tönning
Tel.: 04861 614 567
Mail: info@sz-snf.de