Berufsausbildungsbeihilfe
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Finanzielle Hilfen
Worum geht es?
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist ein monatlicher Zuschuss zur Ausbildungsvergütung, der während einer Berufsausbildung oder während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses geleistet wird.
Wer bekommt die Unterstützung?
Es gibt bestimmte Voraussetzungen die für den Erhalt von BAB gelten. Wenn Sie ein Kind haben und nicht in der Wohnung ihrer Eltern leben besteht beispielsweise ein Anspruch. Gleichzeitig gelten Ausschlusskriterien: Beispielsweise werden bestimmte schulische Ausbildungen (z.B. Physiotherapeut*in) nicht bezuschusst.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.arbeitsagentur.de | Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Wie viel BAB bekommt man?
Die Höhe der BAB richtet sich nach der Art der Unterbringung. Eigenes Einkommen der oder des Auszubildenden wird grundsätzlich voll angerechnet. Wenn Sie vorab prüfen wollen, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Berufsausbildungsbeihilfe voraussichtlich zusteht, können Sie den BAB-Rechner im Internet nutzen.
Den BAB-Rechner finden Sie unter: www.babrechner.arbeitsagentur.de | BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit
Zur Antragstellung:
Sie können BAB online, persönlich bei Ihrer Agentur für Arbeit oder telefonisch unter der gebührenfreien Servicerufnummer 0800 4 5555 00 beantragen Online-Anträge sind auf der Seite der Bundesagentur möglich, sofern Sie sich registrieren.