Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Kreisverwaltung Nordfriesland ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.forum-alleinerziehende.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Textalternativen zu Bildern und Objekten werden nicht durchgängig angeboten.
- Erläuterungen in Leichter Sprache werden nicht durchgängig angeboten.
- Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache fehlen.
- PDF-Dateien und Dokumente sind nicht durchgängig barrierefrei gestaltet. Aufgrund der großen Anzahl der Dokumente werden diese, sofern sie für aktive Verwaltungsverfahren notwendig sind, schrittweise barrierefrei überarbeitet. Da die Anpassung manuell erfolgt, wird dies einige Zeit in Anspruch nehmen.
- Animationen, z. B. Slider, Karussels können nicht angehalten werden
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 06.12.2024 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 06.12.2024 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter
Frau Dagmar Schulze
Büro des Landrates – Pressestelle
Internetbeauftragte
Marktstraße 6
25813 Husum
Tel: 04841 67-502
E-Mail: pressestelle@nordfriesland.de
an.
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de