Elterngeld
Mit dem Elterngeld unterstützt der Staat Väter und Mütter und ihre jungen Familien. Anspruch darauf haben Eltern, die ihr Kind in den ersten 14 Lebensmonaten vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind.
Elterngeld gibt es für Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende. Neben den leiblichen Eltern und den Adoptiveltern können in Ausnahmefällen auch Verwandte bis dritten Grades Elterngeld erhalten, wie zum Beispiel Großeltern oder Geschwister.
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die
- ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
- nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
- mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
- einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindesgemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro (bei Alleinerziehenden mehr als 250.000 Euro) hatten, haben keinen Anspruch auf Elterngeld.
Eltern können ab der Geburt eines Kindes bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten. Das Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes gezahlt. Die Eltern können sich untereinander aufteilen, wer wie lange zu Hause bleiben möchte.
Ein Elternteil allein kann die Leistung für mindestens zwei und für bis zu zwölf Monate beziehen.
Das Elterngeld wird noch weitere zwei Monate gezahlt, wenn auch der andere Elternteil in die Elternzeit geht oder der Elternteil alleinerziehend ist und der Familie für mindestens zwei Monate das Einkommen ganz oder teilweise wegfällt. Arbeiten Mutter oder Vater während des Elterngeldbezugs in Teilzeit, darf die Wochenarbeitszeit 30 Stunden nicht übersteigen.
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte.Das Elterngeld muss schriftlich beim Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein beantragt werden.
ElterngeldPlus
Das ElterngeldPlus können Mütter und Väter beantragen, die bereits während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Sie haben dann die Möglichkeit, länger als bisher diese Leistung in Anspruch zu nehmen.
Welche Elterngeld-Variante für Sie die passendste ist, richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation. Mehr Infos dazu sowie einen Elterngeldrechner finden Sie unter
>>> familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
>>> www.bmfsfj.de
Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist das
Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein
Neue Anlage 9
25746 Heide
Tel.:0481/6 96-0
post.hei@lasd.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LASD/lasd_node.html
zurück zur Übersicht