Finanzielle Unterstützung bei Schwangerschaft und Geburt (Mehrbedarf und Erstausstattung)
Wenn Sie Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) oder Grundsicherung nach dem SGB XII („Sozialhilfe“) beziehen, gibt es eine zusätzliche, finanzielle Unterstützung für werdende Mütter nach der zwölften Schwangerschaftswoche. Außerdem gibt es finanzielle Hilfen für die Erstausstattung bei der Geburt.
Die genauen Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe der finanziellen Unterstützung können Sie bei Ihrer Ansprechperson, in dem für Sie zuständigen Sozialzentrum/Jobcenter erfragen und beantragen.
Die Übersicht über die Sozialzentren im Kreis Nordfriesland finden Sie hier:
>>> www.nordfriesland.de/Jobcenter-Nordfriesland