Kindergartenbeitragsermäßigung/Sozialstaffel
Für den Besuch der Kindertageseinrichtungen sind Teilnahmebeiträge bzw. Gebühren zu entrichten. Im Rahmen der vom Kreis Nordfriesland erlassenen Sozialstaffel könnten diese unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigt oder erlassen werden.
Bis zu 100 % Befreiung gibt es auf Antrag beim Bezug von folgenden Leistungen
- SGB II („Hartz 4“) und SGB XII („Sozialgeld“)
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
Unterschieden wird zudem zwischen der
- einkommensunabhängigen Geschwisterermäßigung: sobald mindestens zwei Kinder einer Familie gleichzeitig in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege gefördert werden
und der
- einkommensabhängigen Ermäßigung bzw. Erlass: die Prüfung der Anspruchsberechtigung erfolgt auf Antrag durch das örtliche Sozialzentrum/Jobcenter.
Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Sozialzentrum!
Eine Übersicht über die Sozialzentren/Jobcenter in Nordfriesland finden Sie hier:
>>> www.nordfriesland.de/Jobcenter-Nordfriesland