Kindergeld

Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt und ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt. Es beträgt (Stand 11/2020):

  • für das erste und zweite Kind monatlich 204 Euro,
  • für das dritte Kind monatlich 210 Euro,
  • für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 235 Euro.

Ab 1. Januar 2021 soll das Kindergeld um monatlich 15 Euro pro Kind erhöht werden – das hat das Bundeskabinett am 29. Juli 2020 beschlossen. Es beträgt dann:

  • für das erste und zweite Kind monatlich 219 Euro,
  • für das dritte Kind monatlich 225 Euro,
  • für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 250 Euro.

Kindergeld gibt es grundsätzlich

  • für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr
  • für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr
  • für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.

Für Kinder, die wegen fehlendem Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können, gelten die oben genannten Regelungen für Kinder in Ausbildung.

Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wird ein Kind nur berücksichtigt, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit nachgeht.

Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.

Weitere Details zum Kindergeld enthält das Familienportal des Bundesfamilienministeriums

>>> https://familienportal.de

Um Kindergeld erhalten zu können, müssen Sie bei der Familienkasse einen schriftlichen Antrag auf Kindergeld stellen:

Familienkasse Flensburg
24935 Flensburg
Besucheradresse
Eckernförder Landstraße 65
24941 Flensburg

familienkasse-flensburg@arbeitsagentur.de

Servicetelefon: 0800 / 4 5555 30 (gebührenfrei)

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.arbeitsagentur.de

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