Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BUT-Leistungen)

Das Bildungspaket ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus finanziell benachteiligten Familien das „Mitmachen“ bei Sport, Spiel, Kultur und Freizeit. In Nordfriesland profitieren bereits viele Kinder von dem umfangreichen Angebot der Anbieter. So können zum Beispiel Gutscheine für Vereinsbeiträge oder das Mittagessen in Schule oder Kita genutzt werden.

Es werden Leistungen in den folgenden Bereichen unterstützt:

Kultur, Sport und Freizeit sowie Mittagsessen, Ausflüge, Klassenfahrten in Schule oder Kita.

Zusätzlich können Schülerinnen und Schüler in den Themenfeldern Lernförderung, Schulbedarf und Schülerbeförderung unterstützt werden.

Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf das Bildungspaket, wenn ihre Eltern folgende Leistungen bekommen:

  • Arbeitslosengeld II („Hartz 4“) oder Sozialgeld
  • Sozialhilfe
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Ob tatsächlich ein Anspruch auf die o. a. Leistungen besteht, hängt aber von vielen weiteren Faktoren, wie etwa der Miete oder den Hauslasten ab. Daher wenden Sie sich an Ihr Sozialzentrum/ Jobcenter im Kreis Nordfriesland. Es wird Ihnen ausrechnen, ob Sie z. B. einen Anspruch auf Wohngeld haben.

Aber auch ohne Bezug von o.g. Leistungen kann bei sogenannten „Schwellenhaushalten“, d.h. Haushalten mit geringem Familieneinkommen an der Grenze zu o.g. Leistungen, ein Anspruch auf BUT-Leistungen bestehen.

Lassen Sie sich in Ihrem Sozialzentrum vor Ort beraten!

Eine Übersicht über die Adressen der Sozialzentren/Jobcenter finden Sie unter

>>>  www.nordfriesland.de/Jobcenter-Nordfriesland

Weitere Informationen finden Sie unter:

>>>  www.nordfriesland.de/Bildungs-und-Teilhabepaket

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