Prozesskostenhilfe

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Prozesskostenhilfe

Finanzielle Hilfen

Die Prozesskostenhilfe übernimmt je nach Einkommen vollständig oder teilweise den eigenen Beitrag zu den Gerichtskosten und Kosten der eigenen Rechtsanwältin/des eigenen Rechtsanwalts.

Wem wird Prozesskostenhilfe gewährt?

  • wenn eine Partei die Kosten der Prozessführung gar nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann
  • die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und
  • die Partei nicht von dem Prozess absehen würde, wenn sie die Kosten selber tragen müsste (fehlende Mutwilligkeit)
  • wenn keine Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle – zum Beispiel ein Mieterverein, eine Gewerkschaft oder ein Sozialverband die Kosten übernehmen würde

Wie beantrage ich Prozesskostenhilfe?
Die Prozesskostenhilfe muss schriftlich oder in der Geschäftsstelle bei dem Gericht beantragt werden, das für den Zivilprozess zuständig ist.

Dem Antrag müssen außerdem eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Familienverhältnisse, Beruf, Vermögen, Einkommen und Lasten) sowie entsprechende Belege in Kopie beigefügt werden. Für diese Erklärung ist ein bundesweit einheitliches Formular zu verwenden, das weitere Informationen und Erläuterungen enthält:

Hier finden Sie den Vordruck: www.bmj.de | Formulare zur Prozesskostenhilfe

Weitere Informationen finden Sie auch unter der Seite Beratungshilfe.