Rundfunkgebührenbefreiung/GEZ-Befreiung

Die Befreiung von der Zahlung des Rundfunk- und Fernsehbeitrages wird nur durch die GEZ erteilt.
In Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde (Wohngeld) kann auf dem Befreiungsantrag bescheinigt werden, dass im Hinblick auf den Grund für die Beitragsbefreiung (z. B. Schwerbehindertenausweis, BAföG- oder BAB-Bescheid) das Original und die Kopie vorgelegen haben.

Sofern man Empfänger von Sozialleistungen, z. B. nach dem SGB II oder dem SGB XII ist, liegt dem Bewilligungsbescheid über diese Leistungen eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ bei. Diese Bescheinigung kann (ohne vorherige Beglaubigung durch die Wohngeldbehörde) im Original als Anhang zum Befreiungsantrag an die GEZ geschickt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.rundfunkbeitrag.de

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