Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnt wird, oder als Lastenzuschuss, wenn ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung vorhanden ist. Um einen Zuschuss zu bekommen, muss die Wohnungsinhaberin oder der Wohnungsinhaber den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen. Ob und in welcher Höhe Wohngeld gewährt wird, hängt unter anderem ab von der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der Miete oder der Belastung. Die Berechnung ist abhängig von der persönlichen Situation des Antragstellers und dessen Haushaltsmitglieder.
Für die Beratung und Entgegennahme der Wohngeldanträge, stehen während der Öffnungszeiten die Wohngeldstellen der Sozialzentren/Jobcenter zur Verfügung.
Amt Föhr-Amrum
im Sozialzentrum Föhr-Amrum
Feldstraße 36
25938 Wyk auf Föhr
Tel.: 04681/74 67 84
Gemeinde Sylt
im Sozialzentrum Sylt
Maybachstr. 2
25980 Westerland
Tel.: 04651/85 17 10
Amt Mittleres Nordfriesland
im Sozialzentrum Mittleres Nordfriesland
Norderende 2
25821 Breklum
Tel.: 04671/9 19 2 – 110 und -111
Amt Südtondern
im Sozialzentrum Niebüll
Hauptstr. 44
25899 Niebüll
Tel.: 04661/60 1-501
Amt Südtondern
im Sozialzentrum Leck
Klixbüller Chaussee 10
25917 Leck
Tel.: 04661/6 01-601
Stadt Tönning
im Sozialzentrum Südliches NF
Am Markt 1
25832 Tönning
Tel.: 04861/61 4 -0
Amt Viöl
Westerende 41
25884 Viöl
Tel.: 04843/20 90 -0