Haushaltshilfe

Mütter und Väter, die gesetzlich krankenversichert sind, erhalten eine Haushaltshilfe, wenn sie wegen einer Krankenhausbehandlung, einer Kur, Schwangerschaftsbeschwerden oder einer schweren Krankheit ihren Haushalt nicht weiterführen können.

Die Haushaltshilfe erledigt den Haushalt und übernimmt bei Bedarf die Betreuung der im Haushalt lebenden Kinder.

Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann ( § 38 Abs. 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)).

Weitere Auskünfte erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder im Internet unter:

>>> www.familien-wegweiser.de    (Stichwort „Haushaltshilfe“).

 

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