Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
Ob die Entwicklung eines Kindes auch tatsächlich normal verläuft, kann nur der erfahrene Kinder- und Jugendarzt beurteilen. Wird das neugeborene Kind aus der Klinik entlassen, bekommt die Mutter ein gelbes Kinder-Untersuchungsheft ausgehändigt. In diesem Heft werden alle Untersuchungsergebnisse eingetragen. Das Vorsorgeheft muss sorgfältig aufbewahrt und bei jeder Vorsorgeuntersuchung dem Kinder- und Jugendarzt vorgelegt werden.
Neben dem gelben Vorsorgeheft bekommen Eltern noch ein grünes Checkheft für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, die der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) empfiehlt. Folgende Untersuchungen sind für ein Kind vorgesehen:
U1: direkt nach der Entbindung (gelbes Vorsorgeheft)
U2: 3. bis 10. Lebenstag (gelbes Vorsorgeheft)
U3: 4. bis 5. Lebenswoche (gelbes Vorsorgeheft)
U4: 3. bis 4. Lebensmonat (gelbes Vorsorgeheft)
U5: 6. bis 7. Lebensmonat (gelbes Vorsorgeheft)
U6: mit einem Jahr (gelbes Vorsorgeheft)
U7: mit 2 Jahren (gelbes Vorsorgeheft)
U7a: mit 3 Jahren (gelbes Checkheft oder– falls noch nicht enthalten – ein extra Blatt darin)
In vielen grünen Checkheften ist zum großen Teil noch die erweiterte U7a aufgeführt (umfangreichere Untersuchung als die von den Kassen erstattete U7a).
U8: mit 4 Jahren (gelbes Vorsorgeheft)
U9: mit 5 Jahren (gelbes Vorsorgeheft)
U10: mit 7 bis 8 Jahren (grünes Checkheft)
U11: mit 9 bis 10 Jahren (grünes Checkheft)
J1: mit 12 bis 14 Jahren (gesonderter Dokumentationsbogen)
J2: mit 16 bis 17 Jahren (grünes Checkheft)
Meldepflicht
Die meisten Länder haben für die Mehrzahl der Vorsorgeuntersuchungen eine Meldepflicht eingeführt, d. h., die Vorsorgeuntersuchungen sind verpflichtend und versäumte Termine werden angemahnt.
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