Kindergartenbeitragsermäßigung/Sozialstaffel
In Schleswig-Holstein sind für den Besuch der Kindertageseinrichtungen Teilnahmebeiträge bzw. Gebühren zu entrichten. Im Rahmen der vom Kreis Nordfriesland erlassenen Sozialstaffel können diese jedoch unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigt oder erlassen werden.
Unterschieden wird zwischen der
- einkommensunabhängigen Geschwisterermäßigung: sobald mindestens zwei Kinder einer Familie gleichzeitig in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege gefördert werden
und der
- einkommensabhängigen Ermäßigung bzw. Erlass: die Prüfung der Anspruchsberechtigung erfolgt auf Antrag durch das örtliche Sozialzentrum/Jobcenter.
Bis zu 100 % Ermäßigung gibt es auf Antrag bei Bezug von folgenden Leistungen:
- SGB II („Hartz 4“) und SGB XII („Sozialhilfe“)
- Asylbewerberleistungen
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Sozialzentrum!
Eine Übersicht über die Sozialzentren/Jobcenter in Nordfriesland finden Sie auf der Internetseite des Kreises Nordfriesland unter
>>> www.nordfriesland.de/Jobcenter-Nordfriesland