Kinderzuschlag
Kontaktiere unsKinderzuschlag
Schwangerschaft und Geburt
Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag (umgangssprachlich: Kindergeldzuschlag) erhalten.
Der Antrag auf Kinderzuschlag muss jedoch gesondert bei der Familienkasse gestellt werden.
In der Regel erhalten Sie Kinderzuschlag für 6 Monate, danach müssen Sie diesen neu beantragen.
Was sind die Voraussetzungen für Kinderzuschlag?
- Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet bzw. befindet sich nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Sie erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind
- Das Bruttoeinkommen Ihrer Familie beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).
- Sie hätten genug Geld für den Unterhalt Ihrer Familie, wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden.
Gut zu wissen:
Mit dem Online-Tool der Bundesagentur für Arbeit können Sie schnell und unverbindlich prüfen, ob Sie einen Anspruch haben:
Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind einzeln berechnet. Den Antrag auf Kinderzuschlag können Sie online stellen.
Familienkasse Nord Flensburg
Eckernförder Landstr. 65
24941 Flensburg
Kontakt:
Tel.: 0 800 45555 30
www.familienkasse.de