Kinderzuschlag

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Kinderzuschlag

Schwangerschaft und Geburt

Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag (umgangssprachlich: Kindergeldzuschlag) erhalten.
Der Antrag auf Kinderzuschlag muss jedoch gesondert bei der Familienkasse gestellt werden.

In der Regel erhalten Sie Kinderzuschlag für 6 Monate, danach müssen Sie diesen neu beantragen.

Was sind die Voraussetzungen für Kinderzuschlag?

  • Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet bzw. befindet sich nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Sie erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind
  • Das Bruttoeinkommen Ihrer Familie beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).
  • Sie hätten genug Geld für den Unterhalt Ihrer Familie, wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden.

Gut zu wissen:

Mit dem Online-Tool der Bundesagentur für Arbeit können Sie schnell und unverbindlich prüfen, ob Sie einen Anspruch haben:

www.arbeitsagentur.de | KiZ-Lotse

Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind einzeln berechnet. Den Antrag auf Kinderzuschlag können Sie online stellen.

Familienkasse Nord Flensburg
Eckernförder Landstr. 65
24941 Flensburg

Kontakt:
Tel.: 0 800 45555 30
www.familienkasse.de