Ehegattenunterhalt

Nach einer Scheidung sind beide Ehepartner grundsätzlich verpflichtet, selbst für den eigenen Unterhalt zu sorgen.

In einigen Fällen kommt jedoch die Zahlung von Unterhalt in Betracht. Die Unterhaltshöhe wird individuell berechnet, denn die gesetzlichen Regelungen zum Unterhaltsrecht sind kompliziert und ändern sich in regelmäßigen Abständen.

Nehmen Sie deshalb nach Möglichkeit eine juristische Beratung schon vor der Trennung oder Scheidung in Anspruch.

Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe gewährt werden (siehe unter „Finanzielle Hilfen“ oder hier).


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