Kindesunterhalt

Für minderjährige Kinder, die bei Ihnen leben, muss der andere Elternteil grundsätzlich Kindesunterhalt zahlen und zwar unabhängig von Ihren Einkommensverhältnissen.

Die Höhe des Kindesunterhalts bemisst sich nach dem Einkommen des Verpflichteten und dem Alter des Kindes. Der konkrete Zahlbetrag ergibt sich aus der sogenannten Düsseldorfer Tabelle und weiteren Leitlinien.

Weitere Informationen und die aktuellen Tabellen (Stand 01.01.2020) Leitlinien finden Sie auf der Homepage des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichtes unter:

>>>  www.schleswig-holstein.de/OLG/Unterhaltsrecht

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