Sorgerecht
Waren die Eltern eines Kindes verheiratet oder haben sie jeweils übereinstimmende Sorgeerklärungen für ihr Kind abgegeben, üben sie auch nach der Trennung oder Scheidung die elterliche Sorge für ihr Kind gemeinsam aus.
Haben die Eltern nach Trennung und Scheidung die gemeinsame Sorge, müssen sie über die Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für ihr Kind gemeinsam entscheiden. Alle Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheidet der Elternteil, bei dem sich das Kind gegenwärtig aufhält.
Sind Sie als Mutter nicht mit dem Vater Ihres Kindes verheiratet, haben Sie die alleinige elterliche Sorge. Mit Ihrer Zustimmung können Sie allerdings gemeinsam mit dem Vater die elterliche Sorge für das Kind ausüben. Hierfür benötigen Sie eine formelle Sorgeerklärung. Diese kann kostenfrei beim Jugendamt, aber auch bei einem Notar beurkundet werden. Für Ihre Entscheidung, welche Sorgeform für Sie und Ihr Kind die beste ist, ist es wichtig, sich gut und umfassend informieren und beraten zu lassen.
Beraten werden Sie u. a. bei Familien- und Erziehungsberatungsstellen (Adressen s. unter „Beratung und Unterstützung“), bei den kommunalen Gleichstellungsstellen oder beim Landesverband des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV).
Verband alleinerziehender Mütter und Väter
Landesverband Schleswig-Holstein
Kiellinie 275
24106 Kiel
Tel.: 0431/5 57 91 50
www.vamv-sh.de
Auf der Internetseite von VAMF finden Sie auch die Broschüre „Trennung-was nun? – Ein Leitfaden in Trennungssituationen“