Umgang(srecht)
Das Kind hat ein eigenständiges Recht auf Umgang mit beiden Eltern. Jeder Elternteil hat unabhängig von der Familienform, in der er lebt, ein Recht auf Umgang mit seinem Kind. Das Umgangsrecht steht also auch Eltern zu, die nicht miteinander verheiratet waren und zwar unabhängig davon, wie das Sorgerecht geregelt ist. Die Eltern sind ihrerseits zum Umgang mit dem Kind verpflichtet. Das Umgangsrecht geht von dem Grundsatz aus, dass der Umgang mit beiden Eltern zum Wohle des Kindes ist. Auch Großeltern, Geschwister, Stiefeltern und andere, enge Bezugspersonen des Kindes haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes entspricht und für seine Entwicklung förderlich ist.
Bei Umgangsschwierigkeiten ist es zunächst sinnvoll, sich Hilfe und Unterstützung durch das Jugendamt
oder andere Beratungsstellen (siehe Rubrik „Beratung und Unterstützung“) zu holen.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) hat eine Broschüre zu diesem Thema herausgebracht
„Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung Wie Eltern den Umgang am Wohl des Kindes orientieren können“
>>> www.vamv.de