Ausbildung in Teilzeit

Kontaktiere uns

Ausbildung in Teilzeit

Beruf und Bildung

Sie würden gerne eine Ausbildung beginnen, aber schaffen es nicht in Vollzeit?

Sie befinden sich bereits in einer Ausbildung, aber die aktuelle Lebenssituation lässt die Fortführung der Ausbildung in Vollzeit nicht zu?

Ausbildung in Teilzeit ist zum Beispiel eine Alternative für Menschen mit

  • Kinderbetreuungsaufgaben
  • Pflegeaufgaben
  • Sprach- oder Lernschwierigkeiten
  • gesundheitlichen Einschränkungen
  • leistungssportlichem Engagement
  • freiberuflichen Nebentätigkeiten

Wichtig:

Eine Ausbildung in Teilzeit steht allen Interessierten offen.
Dazu benötigen Sie die Zustimmung des Ausbildungsbetriebes und der Kammer.

Wenn die Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, können Sie unter bestimmten Bedingungen Leistungen nach dem SGB II / Bürgergeld beantragen.

Sie interessieren sich für eine Ausbildung in Teilzeit und möchten sich dazu beraten lassen?

Die Beratenden des Netzwerks Teilzeitausbildung stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Angebot/Leistungen:

  • Beratung und Information für Betriebe und Ausbildungsplatzsuchende zu stundenreduzierten Ausbildungsmodellen in Teilzeit
  • Begleitung von Teilzeitausbildungsverhältnissen
  • Unterstützung im Bewerbungsverfahren

Hier finden Sie drei Informationsfilme des „Netzwerks Teilzeitausbildung Nord“ mit Beispielen aus der Praxis:
www.youtube.com | Ausbildung in Teilzeit

Weitere Informationen für Ausbildungssuchende:
Für Auszubildende – Informationen zur Teilzeitausbildung

Weitere Informationen für Arbeitgeber*innen:
Für Unternehmen – Informationen zur Teilzeitausbildung

Tipp:

Falls Sie Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) beziehen, fragen Sie gerne Ihre persönliche Ansprechperson im Fallmanagement Ihres Jobcenters nach Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Tipp:

  • eine Teilzeitausbildung ist grundsätzlich in allen anerkannten dualen Ausbildungsberufen möglich, vereinzelt auch in schulischen Ausbildungen
  • die wöchentliche und tägliche Arbeitszeit kann individuell zwischen der/ dem Auszubildenden und dem Unternehmen/ Betrieb abgesprochen werden. Möglich sind Reduzierungen der täglichen Anwesenheit (oder eine Reduzierung der Arbeitstage).