BAföG

Finanzielle Hilfen

Jugendliche und junge Erwachsenen können mit Hilfe von BAföG unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- beziehungsweise Hochschulausbildung absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Möglich wird dies durch die Ausbildungsförderung nach dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG).

Persönliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausbildungsförderung sind:

  • grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit (oder ein in § 8 aufgeführter aufenthaltsrechtlicher Status)
  • die allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung sowie
  • das Nichtüberschreiten der Altersgrenze (bei Beginn der Ausbildung: max 45 Jahre)

Im individuellen Fall können die Voraussetzungen abweichen.

www.bafög.de | Das BAföG: alle Infos auf einen Blick

 

Noch Fragen?
Die kostenfreie BAföG-Hotline kann helfen unter:
0800 223 63 41
Erreichbar von Montags bis Freitags
8:00 – 20:00 Uhr

www.bafög.de | Alle Antragsformulare

Ihre Beratungsstelle im Kreis Nordfriesland:

Kreis Nordfriesland, BAföG-Stelle
Marktstraße 6
25813 Husum

Kontakt:
Buchstabe A – Lo
Tel.: 04841 67 202
Buchstaben Lp – Z
Tel.: 04841 67 420

bafoeg@nordfriesland.de

Termine vor Ort nur nach vorheriger Vereinbarung.

www.nordfriesland.de | Ausbildungsförderung: BAföG

Aufstiegsbafög

Für über 700 förderfähige Fortbildungen können Menschen jeden Alters Aufstiegsbafög (AFBG) beantragen. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für die Fortbildungskosten, der mit einem Darlehen kombiniert werden kann. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Darlehen nach bestandener Prüfung erlassen werden.

Alleinerziehende erhalten einen erhöhten Beitrag für die Lebenshaltungskosten sowie einen Kinderbetreuungszuschlag.

www.aufstiegs-bafoeg.de | Aufstiegs-BAföG

Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zur Helling 5-6
24143 Kiel

Kontakt:
Tel.: 0431 99050
Mail: info@ib-sh.de