Hilfen durch Stiftungen

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Hilfen durch Stiftungen

Finanzielle Hilfen

Wenn Sie sich in finanziellen Notlagen befinden, können Sie unter Umständen Hilfen von einer Stiftung erhalten. Folgende Stiftungen unterstützen Familien und schwangere Frauen:

Stiftung – Familie in Not
Die Stiftung ‘Familie in Not’ unterstützt Familien mit einer einmaligen Hilfe in wirtschaftlichen Notsituationen, wenn gesetzliche Hilfen nicht möglich oder ausreichend sind, um die Notlage zu beheben.

Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens
Mit der finanziellen Hilfe der Bundesstiftung sollen schwangeren Frauen in akuten Notlagen unbürokratisch unterstützt werden, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern.

 

Stiftung Familie in Not

Finanzielle Hilfen

Eine einmalige Hilfe der Stiftung soll der Familie eine gesicherte Lebensführung durch eigenes Einkommen und gesetzliche Hilfen ermöglichen.

Wem hilft die Stiftung?

  • Familien mit Kindern, die von der Familie unterhalten werden
  • Alleinstehenden Frauen oder Männern mit Kindern
  • Alleinstehenden schwangeren Frauen

Welche Hilfen bietet die Stiftung an?

  • Aufzeigen und Vermitteln von Hilfen anderer Stellen
  • Gewährung von Zuschüssen
  • Gewährung von Darlehen

Wichtig:
Ein Rechtsanspruch auf eine Hilfeleistung der Stiftung besteht nicht.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.schleswig-holstein.de | Stiftung Familie in Not

Was sind die Voraussetzungen?
Die antragstellende Familie/Person muss:

  • ihren Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein haben
  • in wirtschaftlicher Not sein (z. B. durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Geburt eines weiteren Kindes, Tod eines Familienmitgliedes)
  • Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern, anderen Gesetzen sowie sonstige, noch mögliche Hilfen ausgeschöpft haben
  • private Möglichkeiten, eine Beseitigung der Notlage zu erreichen, ausgeschöpft haben
  • die für die Antragsbearbeitung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß erbringen und durch geeignete Unterlagen belegen

Wie können Hilfen der Stiftung beantragt werden?
Nach der Beratung/ Betreuung durch eine Schuldnerberatungsstelle können Sie einen Antrag stellen. Aber auch hilfebedürftige Personen selbst, ihre Familienangehörigen und andere beratende Stellen können ebenfalls Anträge für die in Not geratene Familie stellen.

Geschäftsstelle im Sozialministerium SH
Adolf-Westphal-Str. 4
24143 Kiel

Kontakt:
Antragsannahme, Antragsbearbeitung und Darlehensverwaltung
Frau Corinna Waller

Tel.: 0431 988 5640
Mail: corinna.waller@sozmi.landsh.de

Bundesstiftung Mutter und Kind

Finanzielle Hilfen

Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens

Die Mittel der Stiftung werden gewährt z. B.

  • für die Erstausstattung des Kindes,
  • die Weiterführung des Haushalts,
  • die Wohnung und Einrichtung sowie
  • die Betreuung des Kleinkindes. Die Zuschüsse werden nicht als Einkommen auf das Bürgergeld, die Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder anderen Sozialleistungen angerechnet.

In Schleswig-Holstein erfolgt die abschließende Einzelfallbearbeitung bei den Schwangerschaftsberatungsstellen. Bitte suchen Sie rechtzeitig eine Beratungsstelle in ihrer Nähe auf.

Weitere Informationen zur Bundesstiftung finden Sie unter: www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de

Gesundheitsamt Kreis Nordfriesland

Beratungsstelle Bundesstiftung Mutter und Kind
Damm 8
25813 Husum

Kontakt:
Tel.: 04841 67 0
Mail: gesundheitsamt@nordfriesland.de

www.nordfriesland.de | Dienstleistung Hilfe zur Gesundheit