Leistungen für Bildung und Teilhabe

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Leistungen für Bildung und Teilhabe / Bildungskarte

Finanzielle Hilfen

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres aus Familien mit geringem Einkommen unterstützen und fördern, damit alle an den Aktivitäten in der Kindertageseinrichtung, in der Schule und auch in der Freizeit teilnehmen können.

Anspruch auf Leistungen haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn die Eltern/ Erziehungsberechtigten oder sie selbst (ab Vollendung des 18. Lebensjahres) eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • SGB II-Leistungen oder Sozialgeld (sogenannte Hartz IV-Leistungen)
  • Sozialhilfe oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Asylbewerberleistungen

Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden für alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erbracht.

Beantragen können Sie diese Leistungen im Sozialzentrum vor Ort:
www.nordfriesland.de | Jobcenter Nordfriesland

Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?

  • Schulbedarf
    Für den persönlichen Schulbedarf wird zu Beginn eines Schulhalbjahres ein Geldbetrag ausgezahlt. Zum 01. August erhalten Sie einen Betrag und dann noch einmal zum 01. Februar. Die genaue Höhe finden Sie auf der Internetseite, die unten verlinkt ist.
  • Ausflüge und Klassenfahrten
    Übernommen werden die tatsächlich anfallenden Kosten für ein- oder mehrtägige Schulfahrten. Diese Regelung gilt auch für Kinder in Kindertageseinrichtungen. Ein Taschengeld für die Fahrten wird nicht übernommen.
  • Lernförderung (“Nachhilfeunterricht”)
    Außerschulischer Nachhilfeunterricht kommt für Schüler unter 25 Jahren in Frage, wenn wesentliche Lernziele (beispielsweise die Versetzung in die nächste Klassenstufe oder der Schulabschluss) gefährdet sind und voraussichtlich nicht erreicht werden können und Förderangebote der Schule nicht für eine Verbesserung ausreichen. Hierfür werden dann die angemessenen tatsächlichen Kosten übernommen. Vorrangig sind immer die in der Regel kostenlosen schulischen oder schulnahen Angebote (beispielsweise von Fördervereinen) zu nutzen.
  • Mittagsverpflegung in der Schule, Kindertageseinrichtung oder bei Tagespflegepersonen
    Für die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden die anfallenden Verpflegungskosten in voller Höhe übernommen.
  • Schülerbeförderung
    Schülerinnen und Schülern, die die nächstgelegene Schule besuchen, werden die Übernahme der Schülerbeförderungskosten gewährt, wenn sie die Schule nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
  • Soziale und kulturelle Teilhabe
    Damit sich Kinder und Jugendliche in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen integrieren können, wird monatlich eine zusätzliche Leistung in Höhe von maximal EUR 15,00 an den Anbieter erbracht. Diese Leistung können Sie individuell beispielsweise für Mitgliedsbeiträge im Fußballverein, Musikunterricht, Museumsbesuche oder Ferienfreizeiten einsetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.nordfriesland.de | Bildungs- und Teilhabeleistungen

Tipp:
Auch ohne Bezug von Leistungen kann bei Haushalten mit geringem Familieneinkommen an der Grenze zu o.g. Leistungen, ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe bestehen.

Lassen Sie sich in Ihrem Sozialzentrum vor Ort beraten!
www.nordfriesland.de | Jobcenter Nordfriesland