Rundfunkgebührenbefreiung
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Finanzielle Hilfen
Die Befreiung von der Zahlung des Rundfunkbeitrags wird nur durch die GEZ erteilt.
Sie können sich befreien lassen, wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:
- SGB II-Leistungen oder Sozialgeld
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII sowie nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG): Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Ausbildungsgeld (nach §§ 122ff. SGB III, wenn die Empfänger nicht bei den Eltern wohnen)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Blindenhilfe
- Pflegegeld nach (landesgesetzlichen VorschriftenLandespflegegeldgesetze)
- Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG
- Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG)
Zusätzlich gelten besondere Härtefallregelungen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.rundfunkbeitrag.de | Empfänger von Sozialleistungen