Rundfunkgebührenbefreiung

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Rundfunkgebührenbefreiung

Finanzielle Hilfen

Die Befreiung von der Zahlung des Rundfunkbeitrags wird nur durch die GEZ erteilt.
Sie können sich befreien lassen, wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:

  • SGB II-Leistungen oder Sozialgeld
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII sowie nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG): Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Ausbildungsgeld (nach §§ 122ff. SGB III, wenn die Empfänger nicht bei den Eltern wohnen)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Blindenhilfe
  • Pflegegeld nach (landesgesetzlichen VorschriftenLandespflegegeldgesetze)
  • Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG
  • Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG)

Zusätzlich gelten besondere Härtefallregelungen.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.rundfunkbeitrag.de | Empfänger von Sozialleistungen