Plötzlich krank: Haushaltshilfen
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Gesundheit, Krankheit, Prävention
Gesetzlich versicherte Eltern erhalten von der Krankenversicherung eine Haushaltshilfe, wenn sie aus einem der folgenden Gründe ihren Haushalt nicht weiterführen können:
- wegen Schwangerschaft und Entbindung (keine Zuzahlung)
- wegen einer Krankenhausbehandlung oder einer Kur (ggf. Zuzahlungen)
- wegen einer Krankenhausbehandlung Ihres Kindes/Ihrer Kinder
Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt oder behindert oder aber auf Hilfe angewiesen ist.
Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht nur, wenn niemand in Ihrem Haushalt lebt, der diesen für Sie weiterführen könnte. Sie haben Wahlfreiheit bei der Auswahl der passenden Haushaltskraft und es ist auch möglich, eine vertraute Person mit der Haushaltsführung zu betrauen. Nahe Verwandte oder Ehepartner bekommen die Vergütung der Krankenkasse nur, wenn sie dafür Verdienstausfall oder Fahrtkosten nachweisen können.
Tipp:
Alleinerziehende können sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob diese freiwillig auch bei älteren Kindern für Betreuungsleistungen aufkommt.
Weitere Auskünfte erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder im Internet unter: www.verbraucherzentrale.de | Haushaltshilfe