Organisation von Kinderbetreuung

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Organisation von Kinderbetreuung

Kinderbetreuung

Kinderbetreuung bezeichnet die pflegende, beaufsichtigende, erziehende Tätigkeit Erwachsener gegenüber Kindern. Ein Kind ist rechtlich gesehen in der Regel jeder junge Mensch, der das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Heutzutage ist die Betreuung in zwei Formen vorherrschend:

  • die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung und
  • die Betreuung durch die Kindertagespflege.

Kindertageseinrichtungen sind sozialpädagogische Einrichtungen, in denen Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ganztags oder für einen Teil des Tages regelmäßig gefördert werden können. Je nach Alter Ihres Kindes kommen verschiedene Einrichtungen in Betracht, die auf der Seite Betreuungsmöglichkeiten erläutert werden.

Kindertagespflege bezeichnet die Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson, die meistens selbstständig arbeitet. Auch hier finden Sie mehr Informationen auf der Seite Betreuungsmöglichkeiten.

Allgemeine Informationen sind hier zu finden: familienportal.de | Kinderbetreuung

Gut zu wissen:

Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung
(§5 Abs. 1 Kindertagesförderungsgesetz, KiTaG)

Es besteht ein rechtlicher Anspruch auf einen Betreuungsplatz bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt  Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung im  Umfang von täglich mindestens fünf Stunden. Für die Platzvermittlung ist der örtliche Träger der Jugendhilfe zuständig.

Tipp:

  • Melden Sie Ihr Kind rechtzeitig zur Kinderbetreuung an. Manchmal muss dies schon ein Jahr vorher passieren.
  • Bei Schulkindern suchen Sie evtl. auch gezielt nach Schulen mit Betreuungsangeboten.
  • Tagespflegepersonen betreuen außerhalb von Einrichtungen. Sie können evtl. auch vor Schulbeginn oder in den Ferien Ihr Kind betreuen.
  • Klären Sie z.B. die Betreuung für Krankheitstage und Schulferien. Können Familie, Freunde, Nachbarn das Kind kurzfristig betreuen?
  • In jedem Alter verändert sich der Betreuungsbedarf des Kindes. Bereiten Sie sich und das Kind darauf vor.