Elterngeld und Elternzeit

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Elterngeld und Elternzeit

Schwangerschaft und Geburt

Was ist Elterngeld?

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen.

Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Elterngeld hilft also dabei, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

Wer bekommt Elterngeld?

Als Mutter oder Vater können Sie unter folgenden Grundvoraussetzungen Elterngeld bekommen:

  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
  • Sie leben in Deutschland.
  • Sie arbeiten gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für Elterngeld finden Sie hier: www.familienportal.de | Elterngeld

Die Leistung können Sie ab der Geburt Ihres Kindes bekommen. Es wird monatsweise gezahlt, allerdings nicht für Kalendermonate, sondern für die Lebensmonate Ihres Kindes. Die Dauer des Elterngeldbezugs richtet sich nach der Form des Elterngelds:

  • Basiselterngeld: maximal 12 Monate + 2 Partnermonate
  • Elterngeld-Plus: maximal doppelt so lang wie Basiselterngeld
  • Partnerschaftsbonus: Anzahl der Elterngeld-Plus Monate + maximal 4 Bonusmonate.

Als Alleinerziehende haben Sie denselben Anspruch auf Elterngeld wie Elternpaare. Dazu müssen Sie auch dieselben Voraussetzungen erfüllen. Wenn Sie diese erfüllen, können Sie das komplette Elterngeld alleine beanspruchen, das heißt: Sie können auch die Partnermonate und den Partnerschaftsbonus bekommen.

Wie viel Elterngeld erhalte ich?

Elterngeld orientiert sich am vorherigen Nettoeinkommen.

Mit dem Elterngeldrechner auf dem Familienportal des Bundes können Sie unverbindlich berechnen, wie viel Elterngeld Sie zum Beispiel als Alleinerziehende oder Alleinerziehender bekommen können.

Wer erhält den Partnerschaftsbonus?

Wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie den Partnerschaftsbonus auch für sich alleine nutzen. Sie erhalten zusätzlich für 2, 3 oder 4 aufeinander folgende Lebensmonate ihres Kindes ElterngeldPlus, wenn Sie in diesen Monaten zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Das Formular hierzu finden Sie hier: www.schleswig-holstein.de | Antrag Elterngeld

Was ist Elternzeit?

Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie Elternzeit von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Während der Elternzeit muss Ihr Arbeitgeber Sie pro Kind bis zu 3 Jahre von der Arbeit freistellen. In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten und erhalten keinen Lohn. Zum Ausgleich können Sie Elterngeld beantragen.

Elternzeit ist in jedem Arbeitsverhältnis möglich, auch in Teilzeitbeschäftigung und Mini-Job, und jedes Elternteil kann Elternzeit nehmen. Die Aufteilung der Elternzeit hängt von den individuellen Bedürfnissen der Eltern ab und ist an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt.

Zur bestmöglichen Nutzung der Elternzeit empfehlen wir Ihnen, sich beraten zu lassen.

Gut zu wissen:

Umfangreiche Informationen zum Thema Elterngeld & Elternzeit erhalten Sie über das Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.familienportal.de

Erklärfilm zum Thema Elterngeld: www.bmfsfj.de | Elterngeld

Wie können Sie Elterngeld beantragen?: www.familienportal.de | Wie kann ich Elterngeld beantragen?

Kostenlose Servicehotline:
Tel.: 030 20 17 91 30

Eine Beratung vor Ort erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle:

Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein
Neue Anlage 9
25746 Heide

Kontakt:
Tel.: 0481 69 60
Mail: post.hei@lasd.landsh.de

Weitere Informationen finden Sie hier: www.schleswig-holstein.de | Elterngeld und Elterngeld plus