Anerkennung der Vaterschaft

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Anerkennung der Vaterschaft

Trennung, Scheidung & Trauer
  1. Ein verheiratetes Paar bekommt ein Kind: Der Ehemann der Mutter ist durch die Ehe automatisch der rechtliche Vater des Kindes.

 2. Ein unverheiratetes Paar bekommt ein Kind:

  • Die Vaterschaft muss anerkannt werden.
  • Die Mutter muss der Anerkennung der Vaterschaft zustimmen.
  • Wenn der Vater die Anerkennung der Vaterschaft verweigert, kann sie durch ein Gericht festgestellt werden.

 Sonderfälle Scheidung:

Ein Kind wird nach der rechtskräftigen Scheidung eines Paares geboren:

  • Der geschiedene Ehemann ist nicht automatisch der rechtliche Vater.

Ein Kind wird vor der rechtskräftigen Scheidung geboren, der Scheidungsantrag wurde aber schon gestellt:

  • Wenn es einen neuen Partner gibt, kann dieser bis ein Jahr nach der rechtskräftig gesprochenen Scheidung die Vaterschaft anerkennen, wenn die Mutter und ihr früherer Ehemann zustimmen. So ist der frühere Ehemann nicht der Vater des Kindes.

Tipp:

Der Vater des Kindes ist der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat. 

 Wenn die Vaterschaft nicht anerkannt wird,

  • können Sie Beistand vom Jugendamt erhalten. Im Rahmen einer freiwilligen Beistandschaft wird das Jugendamt selbst dann die Feststellung der Vaterschaft durchführen.
  • können Sie sich durch einen Anwalt vertreten lassen.
  • können Sie einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Familiengerichts / Amtsgerichts stellen.

Kreis Nordfriesland
Fachdienst Unterhalt

Großstraße 7 – 11
25813 Husum

Kontakt:
Tel.: 04841 67 184
Mail: unterhalt@nordfriesland.de

Weitere Informationen finden Sie hier:
www.nordfriesland.de | Anerkennung der Vaterschaft