Kindesunterhalt
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Trennung, Scheidung & Trauer
Wenn ein getrennt lebender Elternteil ein minderjähriges Kind betreut, besteht grundsätzlich Anspruch auf Kindesunterhalt und zwar unabhängig von den Einkommensverhältnissen.
Die Höhe des Kindesunterhalts bemisst sich am Einkommen des Elternteils, das den Barunterhalt zahlen muss sowie dem Alter des Kindes. Der konkrete Zahlbetrag ergibt sich aus der sogenannten Düsseldorfer Tabelle und den Leitlinien des OLG Schleswig- Holsteins.
Düsseldorfer Tabelle:
www.olg-duesseldorf.nrw.de | Düsseldorfer Tabelle
Weitere Informationen finden Sie auch unter der Seite Unterhaltsvorschuss.
Tipp:
Soweit vom Unterhaltsverpflichteten kein oder kein regelmäßiger Unterhalt gezahlt wird, können Kinder von unverheirateten Alleinerziehenden bis zum Alter von 18 Jahren von der Unterhaltsvorschusskasse Unterhalt erhalten. Voraussetzung dafür ist u.a., dass die über zwölfjährigen Kinder nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen sind oder ihr alleinerziehender Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro verdient.
Bei Fragen zum Thema Kindesunterhalt, wenden Sie sich an den Fachdienst Unterhalt:
www.nordfriesland.de | Fachdienst Unterhalt
Weitere Informationen unter:
www.familienportal.de | Unterhalt