Scheidung
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Trennung, Scheidung & Trauer
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- Das Scheitern der Ehe wird nach einem Jahr des Getrenntlebens vermutet.
- Nach drei Jahren des Getrenntlebens wird das Scheitern der Ehe vermutet, auch wenn nur ein Partner die Trennung möchte.
- Wenn die Eheleute noch nicht ein Jahr getrennt leben, kann die Ehe nur im Ausnahmefall geschieden werden.
Getrenntleben bedeutet, dass einer der Partner mit dem Wunsch der Trennung aus der gemeinsamen Wohnung auszieht oder wenn in der ehemalig gemeinsamen Wohnung getrennt gewohnt und gewirtschaftet wird.
Scheidung (gerichtlich)
Eine Ehe wird durch das Familiengericht geschieden. Es gilt Anwaltspflicht für beide Partner. Diese dient dem Schutz der Beteiligten in dem umfangreichen Verfahren.
Nur bei einvernehmlichem Scheidungswunsch reicht es, wenn die Getrennten sich durch einen Anwalt vertreten lassen.
Tipp!
Weitere Informationen zum Thema Beratungs- und Prozesskostenhilfe finden Sie hier.
Scheidungsfolgen (finanziell)
Finanzielle Scheidungsfolgen sind der Versorgungs- und der Zugewinnausgleich. Es kann auch sein, dass einer der Partner verpflichtet ist, Unterhalt zu zahlen.
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- Der Zugewinn (der Betrag der innerhalb der Ehe zum Anfangsvermögen hinzugekommen ist) muss ausgeglichen werden.
- Versorgungsausgleich (alle Anrechte auf Altersversorgung, die in der Ehe erworben wurden, werden aufgeteilt).
- Unterhaltspflichten und Umgangsrechten
Tipp!
Mehr zum Thema Eherecht und Scheidung finden Sie hier.
In der Broschüre Eherecht sind alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst.