Sorgerecht

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Trennung, Scheidung & Trauer

Waren die Eltern eines Kindes verheiratet oder haben sie jeweils übereinstimmende Sorgeerklärungen für ihr Kind abgegeben, üben sie auch nach der Trennung oder Scheidung die elterliche Sorge für ihr Kind gemeinsam aus.

Haben die Eltern nach Trennung und Scheidung die gemeinsame Sorge, müssen sie über die Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für ihr Kind gemeinsam entscheiden. Über die Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheidet der Elternteil, bei dem sich das Kind gegenwärtig aufhält. 

Sind Sie als Mutter nicht mit dem Vater Ihres Kindes verheiratet, haben Sie die alleinige elterliche Sorge. Wenn Sie die gemeinsame Sorge wollen, können Sie eine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt Nordfriesland beurkunden lassen.

Tipp: 

Für Ihre Entscheidung, welche Form der Sorge für Sie und Ihr Kind die Beste ist, ist es wichtig, sich umfassend informieren und beraten zu lassen.

Beraten werden Sie bei Familien- und Erziehungsberatungsstellen oder beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter.

Kreis Nordfriesland
Fachdienst Unterhalt

Großstraße 7 – 11
25813 Husum

Kontakt:
Tel.: 04841 67 184
Mail: unterhalt@nordfriesland.de

Kontakt für Beurkundungen:
Tel.: 04841 67 551
Mail: Beurkundungen-Jugendamt@nordfriesland.de

Weitere Informationen zu den Dienstleistungen des Jugendamtes erhalten Sie hier:
www.nordfriesland.de | Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären