Trennungsunterhalt

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Trennungsunterhalt für Eheleute

Trennung, Scheidung & Trauer

Nach einer Scheidung sind Eheleute grundsätzlich verpflichtet, selbst für den eigenen Unterhalt zu sorgen.

In einigen Fällen kommt jedoch die Zahlung von Unterhalt in Betracht. Die Unterhaltshöhe wird individuell berechnet, denn die gesetzlichen Regelungen zum Unterhaltsrecht sind kompliziert und ändern sich in regelmäßigen Abständen.

Wenn Sie einen Unterhaltsanspruch gegenüber Ihrem Ehepartner/ Ihrer Ehepartnerin geltend machen wollen, empfehlen wir, eine Rechtsanwältin/ einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Tipp:

Bei allen Fragen zum Thema Unterhalt können Sie sich auch an die kostenlose Rechtshotline der Stiftung Alltagsheldinnen wenden.

Tel.: 0800 50 60 600

Hier kann online ein persönlicher Termin gebucht werden: www.hotline-familienrecht.de