Umgangsrecht

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Umgangsrecht

Trennung, Scheidung & Trauer

Jedes Kind hat ein eigenständiges Recht auf Umgang mit beiden Eltern. Jeder Elternteil hat unabhängig von der Familienform, in der er lebt, ein Recht auf Umgang mit seinem Kind.

Das Umgangsrecht steht also auch Eltern zu, die nicht miteinander verheiratet waren und zwar unabhängig davon, wie das Sorgerecht geregelt ist. Die Eltern sind ihrerseits ebenso zum Umgang mit dem Kind verpflichtet.

Das Umgangsrecht geht von dem Grundsatz aus, dass der Umgang mit beiden Eltern zum Wohle des Kindes ist. Auch Großeltern, Geschwister, Stiefeltern und andere, enge Bezugspersonen des Kindes haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes entspricht und für seine Entwicklung förderlich ist.

Bei Umgangsschwierigkeiten können Sie Unterstützung durch das Jugendamt erhalten.

Tipp:

Der “Verband Alleinerziehender Mütter und Väter” empfiehlt getrennten Eltern mit gemeinsamer Sorge, die Form des Umgangs schriftlich in einer Elternvereinbarung festzuhalten und stellt hierfür einen Vordruck zur Verfügung:

www.vamv.de
Suchbegriff eingeben: > Elternvereinbarung bei gemeinsamer Sorge