Wohnberechtigungsschein
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Wohnen und Mobilität in Nordfriesland
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) wird benötigt, um eine Wohnung zu beziehen, die aus Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert worden ist (Sozialwohnung). Der Wohnberechtigungsschein kann im Sozialzentrum (Wohngeldstelle) beantragt werden. Den Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Tipp:
Der Wohnberechtigungsschein wird für die Dauer von einem Jahr gewährt, muss allerdings bei jedem weiteren Umzug neu beantragt werden. Sozialwohnungen dürfen eine bestimmte Miethöhe nicht übersteigen. Der Betrag liegt häufig niedriger als die anderer Wohnungen.
Aber: Sie erhalten mit dem Wohnberechtigungsschein nicht automatisch eine Sozialwohnung, sondern müssen sich diese selbst suchen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung ist, dass die antragstellende Person und dessen Haushaltsangehörige bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.
Der Nachweis zur Wohnberechtigung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch über einen geltenden Wohngeldbescheid oder Leistungsbescheid für Unterkunft und Heizung nach SGB II oder SGB XII erbracht werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: