Unterhaltsvorschuss

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Unterhaltsvorschuss

Finanzielle Hilfen

Wenn der Unterhalt Ihres minderjährigen Kindes nicht gesichert ist, weil der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt zahlt und/oder nicht zahlen kann:

Dann können Sie einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss bei der Unterhaltsvorschusskasse des Kreises Nordfriesland stellen. In diesem Fall tritt die zuständige Unterhaltsvorschusskasse zunächst in Vorlage. Die Unterhaltsansprüche des Kindes gehen dann in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf den Staat über, der sich die verauslagten Geldleistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt (Unterhaltsheranziehung) und gegebenenfalls einklagt.

Wie lange erhalte ich Unterhaltsvorschuss?
Unterhaltsvorschuss kann es unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes geben.

Nach Vollendung des 12. Lebensjahrs hat Ihr Kind den Anspruch auf die Leistung nur dann, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt wird:

  • Sie oder Ihr Kind erhalten kein Bürgergeld (Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II).
  • Durch den Unterhaltsvorschuss kann die Hilfebedürftigkeit Ihres Kindes vermieden werden.
  • Sie haben ein Brutto-Monatseinkommen von mindestens EUR 600,00 und erhalten ergänzendes Arbeitslosengeld II.

Tipp:

Beratung & Unterstützung für Alleinerziehende:
In vielen Fällen ist die Vaterschaft unstrittig und der Elternteil, bei dem das Kind lebt, möchte lediglich klären, wie viel Unterhalt der andere Elternteil zu erbringen hat (§18 SGB VIII).

Auch können alleinerziehende Elternteile, die nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet sind oder waren, Beratung und Unterstützung bei ihren Unterhaltsansprüchen wegen der Betreuung des gemeinsamen Kindes in Anspruch nehmen. Dieser Anspruch (§1615l BGB) besteht – bei entsprechender Leistungsfähigkeit des anderen Elternteils – mindestens bis zum 3. Lebensjahr des Kindes (siehe unter Betreuungsunterhalt).

Hier finden Sie die Kontakte der zuständigen Sachbearbeiter*innen beim Kreis Nordfriesland: www.nordfriesland.de | Ansprechpersonen [PDF, 286 KB]

Hier finden Sie den Antrag auf Unterhaltsvorschuss: www.nordfriesland.de | Antrag auf Unterhaltsvorschuss [PDF, 207 KB]

Kreis Nordfriesland
Unterhaltsvorschusskasse
Großstraße 7 – 11
25813 Husum

Kontakt:
Tel.: 04841 67-184
Mail: unterhalt@nordfriesland.de

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter oder Ihrer Sachbearbeiterin.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.nordfriesland.de | Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen