Betreuungsunterhalt

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Betreuungsunterhalt

Trennung, Scheidung & Trauer

Wenn Sie nach einer Trennung die Kindererziehung übernehmen, haben Sie grundsätzlich für drei Jahre nach der Geburt einen Anspruch auf den sog. Betreuungsunterhalt gegenüber dem anderen Elternteil. Sie können in dieser Zeit einer Erwerbstätigkeit nachgehen, dies kann jedoch nicht von Ihnen verlangt werden. Zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern wird nicht unterschieden.

Wer erhält Betreuungsunterhalt?

Um Betreuungsunterhalt zu bekommen, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind allein für die Erziehung des Kindes oder der gemeinsamen Kinder verantwortlich
  • Das Kind ist noch keine drei Jahre alt (unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein längerer Bezug von Betreuungsunterhalt möglich)
  • falls Sie trotz Kindererziehung arbeiten: Ihr Einkommen ist geringer als das Einkommen Ihres Expartners/ Ihrer Expartnerin

Tipp:

Was ist der Unterschied zum Kindersunterhalt?

Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass der Kindesunterhalt dem Kind zusteht, der Betreuungsunterhalt dem Elternteil, der wegen der Betreuung keiner Erwerbstätigkeit nachgeht.

Bei Fragen zum Betreuungsunterhalt, wenden Sie sich an den Fachdienst Unterhalt:
www.nordfriesland.de | Fachdienst Unterhalt

Kreis Nordfriesland
Fachdienst Unterhalt

Großstraße 7 – 11
25813 Husum

Kontakt:
Tel.: 04841 67 184
Mail: unterhalt@nordfriesland.de